Heilmittelverordnungen und Heilmittel-Katalog


Formal korrekte Heilmittelverordnungen Erleichtern die Kommunikation zwischen Ärzten, Therapeuten und Kostenträgern. Hier finden Sie einige Tipps.

Alle Angaben müssen ausgefüllt sein. Das Feld gebührenfrei oder gebührenpflichtig angekreuzt sein. Die Therapie muss innerhalb der nächsten 14 Tage beginnen.

Wenn es sich um die erste Heilmittelverordnung eines Patienten handelt, liegt eine Erstverordnung vor. Nach der Erstverordnung gilt jede Verordnung nach derselben Diagnose als Folgeverordnung.

Ein neuer Regelfall mit einer Erstverordnung tritt nach einer behandlungsfreien Zeit von 12 Wochen auf.

Wenn das Therapieziel mit der Gesamtverordnungsmenge nicht zu erreichen ist, können weitere Behandlungen verordnet werden. Hierfür muss eine medizinische Begründung angegeben sein. Diese Begründung muss der Krankenkasse vorgelegt werden.

Wird kein Datum eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden. Es kann aus organisatorischen Gründen ein anderes Datum eingetragen werden.

Kann ein Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen, kann der Arzt die mobile Therapie verordnen.

Der Arzt entscheidet, ob ein Therapiebericht verfasst werden soll. Ein Therapiebericht kann für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sinnvoll sein.

Die Verordnungsmenge richtet sich nach dem Heilmittelkatalog. Wir helfen bei dem Überblick über bereits geleistete Therapieeinheiten

Je nach Störungsbild und Belastbarkeit können 30-, 45- oder 60 minütige Therapien verordnet werden.

Empfehlungen sind im Heilmittelkatalog zu finden. Die Frequenz muss eingetragen werden.

Das Kürzel der Diagnosegruppe und der Leitsymptomatik ergeben den Indikationsschlüssel. Ohne Indikationsschlüssel ist die Verordnung ungültig.

Extrabudgetäre Verordnungen müssen die Kombination aus ICD-10-Schlüssel und Diagnosegruppen in den Listen der bundesweiten Praxisbesonderheiten / für langfristigen Heilmittelbedarf enthalten.

Dieser ist für eine extrabudgetäre Verordnung notwendig.

Die Leitsymptomatik und das Therapieziel sind die Kriterien für die Auswahl des Heilmittels. Siehe Heilmittelkatalog.

Ergeben sich die Therapieziele nicht aus der Diagnose und der Leisymptomatik, werden sie hier angegeben.

Wird außerhalb des Regelfalles weiterverordnet, erfolgt hier die medizinische Begründung.

Gerne können Sie auch telefonischen Kontakt zu uns aufnehmen, um eine Informationsbroschüre zu erhalten.

Den aktuellen Heimittelkatalog finden Sie online unter: http://www.heilmittelkatalog.de/files/hmk/logo/index.htm